IMMOBILIENRECHT

IMMOBILIENRECHT

Als Rechtsanwaltskanzlei Güngör bieten wir unseren Mandanten rechtliche Unterstützung und Beratung bei allen Arten von Transaktionen im Zusammenhang mit ihren Immobilien im Rahmen des Immobilienrechts. Wir beraten sowohl bei Transaktionen, die sich auf das Eigentum und den Besitz der Immobilien unserer Mandanten beziehen, als auch bei der Erlangung und Überprüfung von Baugenehmigungen, Lizenzen und Plänen für Baumaßnahmen, die auf diesen Immobilien durchgeführt werden sollen, sowie bei Rechtsangelegenheiten im Rahmen des Immobilienrechts oder bei Mietverträgen, die sich auf die Nutzung dieser Immobilien beziehen.


In diesem Zusammenhang erbringen wir auf der Grundlage unserer Erfahrung in diesem Bereich alle Arten von Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit den Immobilien unserer Mandanten, einschließlich der Vorbereitung der erforderlichen Anträge, der Prüfung des Bebauungsstatus der betreffenden Immobilien, der Bewertung von 1/1.000, 1/5.000, 1/25. 000 oder anderen größeren oder kleineren Plänen, Lizenzen und Projekten; Vorbereitung von Dokumenten für Rechtsgeschäfte wie Immobilienkaufverträge, Vorverträge für Immobilienverkäufe und andere Dokumente, Versprechungen und Vereinbarungen; im Falle der Verletzung des Eigentumsrechts an Immobilien, Führung von Gerichtsverfahren wie Unterlassungsklagen und Schadensersatzklagen (ecrimisil); oder, im Falle von Miteigentum an der Immobilie, die Lösung von Streitigkeiten zwischen Miteigentümern (izale-i şuyu) und die Führung aller Arten von Prozessen, die im Rahmen unserer Erfahrung im Immobilien-, Bau- und Raumordnungsrecht im Zusammenhang mit Immobilien erforderlich sind.