HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

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Unsere umfassende Branchenkenntnis ermöglicht es uns, eine Unternehmensberatung mit einer zusätzlichen Dimension anzubieten. Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung in allen Bereichen des Gesellschaftsrechts, einschließlich Fusionen und Übernahmen, Veräußerungen, Akquisitionen, Joint Ventures sowie Venture Capital und Private Equity.

Unser juristisches Fachwissen, gepaart mit einem ausgeprägten wirtschaftlichen Verständnis, ist besonders effektiv bei der Durchführung von Due Diligence Analysen oder der Dokumentation von Geschäftsverträgen. Unser wirtschaftliches Verständnis von Rechtsfragen kann sich auf nationale und internationale Transaktionen auswirken. Wir arbeiten proaktiv mit unseren Mandanten zusammen, um die Transaktion zum Abschluss zu bringen und gleichzeitig sicherzustellen, dass ihre Geschäfte solide und sicher sind.