ELEKTRONISCHER HANDEL

ELEKTRONISCHER HANDEL

Mit der zunehmenden Verbreitung des Internets wächst der Marktanteil des elektronischen Geschäftsverkehrs von Tag zu Tag. Die weltweite Epidemie hat diese Entwicklung noch beschleunigt. Am elektronischen Geschäftsverkehr sind zahlreiche Partner aus der Wirtschaft beteiligt, darunter Dienstleister, Vermittler und Verbraucher. 

In der Türkei wird der elektronische Geschäftsverkehr seit 2014 durch das Gesetz Nr. 6563 über den elektronischen Geschäftsverkehr geregelt. Das Gesetz wurde im Jahr 2022 umfassend geändert, wobei neue Definitionen wie E-Commerce-Dienstleister, E-Commerce-Vermittler, E-Commerce-Umgebung und E-Commerce-Marktplatz hinzugefügt und den Akteuren des Sektors bestimmte Verpflichtungen auferlegt wurden. Darüber hinaus wurde im Handelsministerium das E-Commerce-Informationssystem (ETBIS) eingerichtet, um E-Commerce-Dienstleister und E-Commerce-Vermittler zu registrieren und Daten über den E-Commerce zu sammeln. 

Es liegt auf der Hand, dass die am elektronischen Geschäftsverkehr Beteiligten nicht nur den allgemeinen Bestimmungen des Handels- und E-Commerce-Rechts unterliegen, sondern auch einer Vielzahl anderer rechtlicher Anforderungen, wie z.B. dem Recht zum Schutz personenbezogener Daten, dem Recht des geistigen Eigentums, dem Verbraucherrecht, dem Werberecht und dem Recht der Informationstechnologie (IT). Als Rechtsanwaltskanzlei Güngör unterstützen wir daher die rechtlichen Bedürfnisse unserer Mandanten mit qualifizierten Lösungen in jeder Phase des E-Commerce-Prozesses.